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Rürup-Rente

Der perfekte Ersatz oder Ergänzung Ihrer bestehenden Rentenversicherung.

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Rürup-Rente

Der perfekte Ersatz oder Ergänzung Ihrer bestehenden Rentenversicherung.

Die perfekte Ergänzung
Ihrer Rentenversicherung

Die nach dem Ökonomen Bernd Rürup benannte Rürup-Rente ist eine Basisrente. Sie wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Die Rürup-Rente ist als Ersatz oder Ergänzung für die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente und die klassische private Rentenversicherung gedacht.

Ihre Leistungskriterien und steuerliche Behandlung weichen von den anderen Formen der Altersvorsorge ab, weshalb sie insbesondere für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und/oder mangels Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können (etwa weil sie z.B. Selbständig sind), eine gute Alternative bietet. Die Prämien der Rürup-Rente können – in einem steigenden Prozentsatz und der Höhe nach begrenzt – nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

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Rürup-Rente

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Informationen zur Rürup-Rente

Ob ein Rürup-Vertrag für Sie infrage kommt, hängt von individuellen Kriterien und Ansichten ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sie verdienen und je mehr Geld Sie in den Vertrag stecken, umso größer fällt die Steuererstattung in der Ansparphase aus und umso eher lohnt sich der Vertrag. Eine Rolle spielt aber auch, wie viele Jahre bis zur Rente noch bleiben – und wie Sie ansonsten für die Rente vorsorgen. Einige Beispiele vermitteln die Idee:

Beispiel „Skeptiker“

Rürup eignet sich für Selbstständige, die der gesetzlichen Rentenversicherung skeptisch gegenüberstehen und sich dort nicht freiwillig versichern wollen. Die gesetzliche Rente speist sich aus dem, was Beitragszahler gerade einbezahlen (Umlageverfahren). Das Rentenniveau kann schwanken, die Gesetzgebung kann sich ändern. Eine Rürup-Rente nährt sich dagegen aus eigenen Beiträgen, ist kapitalgedeckt.

Beispiel „Gutverdiener“

Rürup eignet sich für Selbstständige, die viel verdienen und den steuerlichen Förderrahmen der Basisvorsorge voll ausschöpfen können. Einzahlungen bis zu gut 24.305 Euro im Jahr sind möglich (2019). Was die Rendite angeht, kann eine Rürup-Rentenversicherung mit garantierter Mindestrente mit der gesetzlichen Rente mithalten.

Beispiel „Aufstocker“

Rürup eignet sich für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die viel verdienen und ihre Basisvorsorge aufstocken wollen. Sie können ebenfalls den steuerlichen Förderrahmen bis zur Obergrenze ausschöpfen und Steuervorteile mitnehmen. Wer noch 15 Jahre oder mehr bis zur Rente hat, kann einen Rürup-Vertrag wählen, der mit Aktienfonds anspart. Hier besteht die Chance auf eine höhere Rendite.

Beispiel Jungunternehmer

Rürup eignet sich eher nicht für Selbstständige, die gerade erst durchstarten. Oft ist die Ertragslage in den ersten Jahren ungewiss und das zu versteuernde Einkommen gering. Es kann sein, dass der Jungunternehmer durch Rürup gar keinen Steuervorteil hätte und der Vertrag nur Geld bindet, das er besser ins Wachstum seiner Firma investieren könnte.

Wie entsteht der Steuervorteil bei der Rürup-Rente?

Anders als Riester-Verträge, bei denen der Staat die Verträge über Zulagen und Steuervorteile fördert, funktioniert die staatliche Förderung bei privaten Rürup-Vorsorgeverträgen allein über die Steuer. Rürup-Verträge werden der Basisversorgung zugeordnet. Sparer können also im Jahr 2019 Beiträge in Höhe von 24.305 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen – 88 Prozent davon erkennt das Finanzamt 2019 an.

Der Höchstbetrag, den Sparer für die Basisversorgung ansetzen können, berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft, die jährlich fortgeschrieben wird, multipliziert mit dem zugehörigen Beitragssatz. 2019 sind das 98.400 Euro x 24,7 Prozent = 24.305 Euro. Davon erkennt das Finanzamt im selben Jahr 88 Prozent an, also 21.388 Euro. Der absetzbare Anteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte – bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.

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