Die Riester-Rente kann ein sinnvoller Baustein Ihrer persönlichen Altersvorsorge werden.
Riester-Rente
Die Riesterrente kann ein sinnvoller Baustein Ihrer persönlichen Altersvorsorge werden.
Ein sinnvoller Baustein
Ihrer Altersvorsorge
Bei der Riester-Rente werden Vorsorgesparer vom Staat unterstützt. 175 Euro Grundzulage jährlich in der Sparphase und für Elternteile, die das Kindergeld erhalten (abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses) 185 oder 300 Euro jährlich, solange das Kind kindergeldberechtigt ist. Die Zulagen müssen jedoch jedes Jahr vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.
Die Beiträge können in der Anlage AV in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung. Die Riesterrente kann also ein sinnvoller Baustein Ihrer persönlichen Altersvorsorge werden.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Riester-Rente – mit diesen Tipps erhalten Sie die volle Förderung für Ihre private Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf. Für viele Sparer zahlt sich die Riester-Vorsorge weiterhin aus – dank der verschiedenen Modelle Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan und Wohn-Riester. Wir verraten Ihnen, welche Riester-Rente sich für Sie als private Altersvorsorge lohnt und worauf Sie bei der Riester-Vorsorge achten sollten.
RIESTER-RENTE – EINE MÖGLICHKEIT DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE
Die gesetzliche Rente allein reicht selten aus für ein gutes Leben im Alter. Der Grund ist allseits bekannt: Durch die gestiegene Lebenserwartung und die Überalterung der Gesellschaft haben immer mehr Menschen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das Geld im gesetzlichen Rententopf müssen sich folglich immer mehr Menschen untereinander teilen – und wird knapp.
Sie sollten deshalb zusätzlich eine private Altersvorsorge abschließen, um im Ruhestand keine Geldsorgen zu haben. Eine von vielen Optionen ist die Riester-Rente, die einen großen Vorteil gegenüber anderen Vorsorgemodellen hat: Die Riester-Rente wird mit staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen gefördert.
Trotzdem greifen verhältnismäßig wenige Menschen auf die Riester-Rente zurück, ihr Ruf ist kein allzu guter: Oft heißt es, die Riester-Rente lohne sich nicht, die Gebühren seien zu hoch oder sie sei schlicht und einfach zu kompliziert. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten im Jahr 2017 in Deutschland 16,5 Millionen Riester-Verträge – eine überschaubare Zahl angesichts von über 40 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland. Dabei ist die Riester-Rente deutlich besser als ihr Ruf. Auch Stiftung Warentest urteilt in der „Finanztest“-Ausgabe 10/2017: „Mit der richtigen Wahl der Förderung bleibt Riester für viele attraktiv.“
Welche Vorteile und Nachteile hat die Riester-Rente? Für wen lohnt sich diese Zusatz-Altersvorsorge wirklich und wer sollte lieber auf andere Modelle der privaten Vorsorge, wie auf ETF-Sparpläne, zurückgreifen? Das und vieles mehr beantworten wir in diesem Ratgeber-Artikel.
WAS IST DIE RIESTER-RENTE?
Das Riester-Konzept soll durch staatliche Förderung Anreize für eine stärkere private Vorsorge schaffen und dadurch die niedrigen gesetzlichen Renten ausgleichen. Diese staatliche Förderung setzt sich aus einer jährlichen Grund- und Kinderzulage sowie Steuervorteilen zusammen.
WER DARF RIESTERN?
Laut Gesetz darf in Deutschland jeder Arbeitnehmer riestern, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Ob er in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet, spielt keine Rolle.
Während also jeder, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, unmittelbar im Rahmen der Riesterrente förderberechtigt ist, gibt es auch einige Sonderfälle für bestimmte Berufsgruppen. Neben Auszubildenden sind zum Beispiel auch Selbstständige förderberechtigt, sofern sie verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darunter fallen unter anderem Selbstständige, die künstlerische oder publizistische Tätigkeiten ausüben und in die Künstlersozialkasse einzahlen. Diese übernimmt für bestimmte Berufsgruppen die Sozialversicherung in einem ähnlichen Modell wie die gesetzliche Versicherung.
Auch Beamte, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, dürfen riestern, weil auch sie in Zukunft niedrigere Pensionen erhalten werden. Ebenfalls riesterberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie 450 Euro-Jobber, die freiwillig gesetzliche Rentenabgaben leisten. Des Weiteren können zum Beispiel Hausfrauen und -männer oder Sozialhilfeempfänger, die nicht gesetzlich versichert sind, über ihren Ehepartner als mittelbar Förderberechtigte mitriestern.
Wichtig: Voraussetzung für die Riester-Rente über den Ehepartner ist ein eigener Riester-Vertrag, in den der nicht rentenversicherungspflichtige Ehepartner den Sockelbetrag von mindestens 60 Euro jährlich einzahlt. Außerdem muss der rentenversicherungspflichtige Lebensgefährte eigenständig riestern und dabei den Mindestbetrag von vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Nur dann erhalten beide Ehepartner die vollen Zulagen.
Nicht förderberechtigt sind hingegen Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie Pflichtversicherte und Mitarbeiter in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung. Zu Letztgenannten gehören beispielsweise Ärzte, Tierärzte, Apotheker und Architekten.
WAS SIND DIE VORTEILE DER RIESTER-RENTE?
Die staatliche Förderung der Riester-Rente macht diese Form der privaten Altersvorsorge überhaupt erst attraktiv (von dieser staatlichen Förderung profitieren übrigens auch weitere private Vorsorgemodelle, wie die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup-Rente). Doch die Riesterrente kann weitere Pluspunkte sammeln, unter anderem ist die Konstanz der Auszahlungen im Rentenalter hervorzuheben: Sie können mit Ihrer privaten Zusatzrente bestens planen und auf dem sicheren Fundament der Riester-Rente Ihr Geld auch risikoreicher anlegen, zum Beispiel in Aktien. Was Sie beim Aktienkauf beachten sollten, erklären wir übrigens in unserem Ratgeber Aktien kaufen.
Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben und arbeitslos werden, sind die eingezahlten Beiträge trotzdem sicher. Denn die Riester-Rente wird in die Berechnung zum Arbeitslosengeld II nicht mit einbezogen. Auch wenn Ihr Eigenkapital gepfändet werden muss oder Sie eine Insolvenz anmelden, sind Ihre Riester-Einzahlungen sicher.
Wichtig: Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie als Riester-Sparer einen jährlichen Anspruch auf staatliche Zulagen hatten.
Sie wollen im Rentenalter nicht in Deutschland leben? Kein Problem, die Auszahlung der Riesterrente ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland geknüpft. Ihre zusätzliche Riester-Rente erhalten Sie seit 2009 auch im EU-Ausland. Wenn Sie Ihren Altersruhesitz außerhalb der EU wählen, müssen Sie jedoch Ihre erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen.
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