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Cyberversicherung

Meist beginnt die Katastrophe mit einer E-Mail. Auch Ihre Webseite ist im Netz einigen Risiken ausgesetzt. Schützen Sie sich frühzeitig.

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Cyberversicherung

Meist beginnt die Katastrophe mit einer E-Mail. Auch Ihre Webseite ist im Netz einigen Risiken ausgesetzt. Schützen Sie sich frühzeitig.

Ihr Schutz vor
Cyber-Attacken

Meist beginnt die Katastrophe mit einer E-Mail. Augenscheinlich von der Hausbank, von Bewerbern, Kollegen oder Kunden. In Wirklichkeit schleusen Hacker Schadprogramme ein oder fischen Zugangsdaten ab. Diese sogenannten Phishing-E-Mails werden zunehmend professioneller. Als Empfänger müssen Sie oft schon sehr genau hinsehen, um eine gefälschte Mail von einer echten zu unterscheiden.

Auch Ihre Webseite ist im Netz einigen Risiken ausgesetzt. Ist beispielsweise ein Shop Bestandteil, ist ein großer finanzieller Schaden schnell messbar. Cyber-Attacken gehören inzwischen zu den Toprisiken eines jeden Unternehmens. Deshalb ergibt es unbedingt Sinn, eine Cyberversicherung zu überdenken!

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte und individuelle Lösungen, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen und klären Sie gerne auf, wie Sie sich optimal versichern, um für sich den größtmöglichen Schutz und Nutzen zu haben.

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PHISHING MAILS SIND DAS GRÖSSTE SICHERHEITSRISIKO

Rund 70 % aller erfolgreichen Hackerangriffe beginnen mit einer E-Mail. Über Mails, die von der Hausbank, von Bewerbern, Kollegen oder Kunden zu stammen scheinen, schleusen Hacker Schadprogramme ein oder fischen Zugangsdaten ab. Die sogenannten Phishing-E-Mails werden zunehmend professioneller. Als Empfänger muss man oft schon sehr genau hinsehen, um eine gefälschte Mail von einer echten zu unterscheiden.

WAS IST PHISHING?

Unter Phishing versteht man einen Hackerangriff per E-Mail, bei dem es um das kriminelle „Abfischen“ von Daten geht. Betroffene erhalten eine E-Mail, die von einem bekannten Absender wie z. B. der Hausbank, Amazon oder einer Behörde zu stammen scheint und den Empfänger auffordert, einen Anhang zu öffnen oder auf einen Link zu klicken. Meist wird akuter Handlungsbedarf vorgetäuscht wie z. B. eine notwendige Aktualisierung der Daten wegen einer Gesetzesänderung. Zusätzlich werden Konsequenzen angedroht, falls man der Aufforderung nicht nachkommt (z. B. Kontosperrung). Manchmal locken die Cyberkriminellen auch mit Gewinnen oder – ganz aktuell – mit Steuerrückerstattungen. Klickt der Empfänger auf den integrierten Link, landet er auf einer gefälschten Webseite, wo er Zugangsdaten preisgeben soll, die dann missbraucht werden. Und in den E-Mail-Anhängen versteckt sich Schadsoftware, mit der die Cyberkriminellen das gesamte Netzwerk des Opfers ausspionieren oder lahmlegen können, um Lösegeld zu erpressen.

WIE SCHÜTZT MAN SEIN UNTERNEHMEN VOR PHISHING ANGRIFFEN?

Wer sich wirksam vor Hackerangriffen durch Phishing Mails schützen will, muss auf eine IT-Sicherheitsstrategie setzen, die den Faktor Mensch mit einbezieht. Neben neuesten Softwarelösungen sind Maßnahmen zur Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter unverzichtbar. Mit diesen fünf Tipps lässt sich das Phishing-Risiko minimieren. Auch eine Cyber-Versicherung kann Abhilfe schaffen.

Was ist eine Cyberversicherung?

Cyberversicherungen treten für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Die Angebote richteten sich ursprünglich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, doch mittlerweile werden auch privaten Nutzern solche Policen angeboten. Mitunter ist auch von Cyberschutz, Data-Risk, Datenschutz-, Hacker-, oder Datenträgerversicherung die Rede. Hier handelt es sich um eine junge Sparte, deren Angebote aufgrund großer Leistungsunterschiede nur schwer vergleichbar sind.
Die meisten Cyberversicherungen bieten vor allem Unterstützung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Insbesondere erfolgt eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch Rechtsanwälte und Psychologen. Nach einem Virenangriff ist ein finanzieller Zuschuss für die Datenrettung und Schutz beim unrechtmäßigen Onlineshopping versichert. Letztendlich kommen die Cyberversicherungen für die Kosten auf, die mit der vollständigen EDV-Wiederherstellung anfallen. Daneben bieten die Versicherer meist direkte Hilfeleistungen – so genannte „Assistanceleistungen“ – an.
Wichtig ist stets, dass seitens des Versicherten präventiv für den Schutz des Systems gesorgt wird, z. B. mit dem Einsatz von aktuell gehaltenen Virenscannern und ähnlichen Maßnahmen. Nur dann würde eine Cyberversicherung den Schaden auch übernehmen.

Welche Cyberrisiken sind bereits versichert?

Viele „gängigen“ aktuellen Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Immer gilt: Besteht hier ein Vertrag, sollte geprüft werden, ob solche Schäden auch enthalten sind!
Leitet jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, kann die Private Haftpflichtversicherung (PHV) für die Folgekosten aufkommen – und die sollte jeder haben. Diese Versicherung tritt nämlich dann ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird, und dazu gehört bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.
Auch für Daten- und Identitätsdiebstahl ist man bereits teilweise über „herkömmliche“ Policen versichert. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld ggf. über die Bank zurückholen. Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus erstreckt er sich oft auch auf gestohlene Daten und die daraus entstehenden Folgeschäden, wenn z. B. missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden.
Die Rechtsschutzversicherung tritt im Fall eines Rechtsstreits ein. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Anwaltskosten und Prozesskosten. Die gilt oft auch für Probleme, die aus der Internetnutzung erwachsen.

Kosten einer Cyberversicherung

Die Kosten für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.
Urheberrechtsverletzungen sind meist nicht versichert

Werden Musik, Filme oder andere Dateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber heruntergeladen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Wenn Fotos veröffentlicht werden, auf denen Personen erkennbar sind, die vorher nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, kann das eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein. Solche Verletzungen sind meist nicht versichert.
Allenfalls Beratungsrechtsschutz ist dort zu finden. Die Abmahnkosten muss man dann selbst tragen. Einzige Ausnahme: Die erhobenen Ansprüche sind nicht berechtigt. Dann trägt die Cyberversicherung die angefallenen Kosten. Aber auch private Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen tragen einen solchen Schaden!

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