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Drohnenhaftpflicht

Wenn Ihre Drohne mehr als 250 Gramm auf die Waage bringt, benötigen Sie für ihren Betrieb gesetzlich eine Drohnenhaftpflicht.

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Wenn Ihre Drohne mehr als 250 Gramm auf die Waage bringt, benötigen Sie für ihren Betrieb gesetzlich eine Drohnenhaftpflicht.

Damit Ihr bester Flug
kein finanzieller Ruin wird.

Wenn Ihre Drohne mehr als 250 Gramm auf die Waage bringt, benötigen Sie für ihren Betrieb eine Drohnenhaftpflicht. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihre Drohne gewerblich oder privat als Hobby nutzen, denn Ihre private Haftpflichtversicherung deckt den Betrieb einer Drohne im Gegensatz zu einer Drohnenhaftpflicht nicht oder nur ungenügend ab.

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, eine entsprechende Drohnenhaftpflicht abzuschließen. Diese ist wirklich kostengünstig und schützt Sie und Dritte im Ernstfall vor gesundheitlichen und finanziellen Folgen. Da es sich um eine relativ neue Art der Haftpflichtversicherung handelt, ist es gut, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben, der auch im Thema Drohnenversicherung Spezialist ist. Wir stehen Ihnen gerne auch in diesen Fragen als Ihr freier Versicherungsmakler zur Seite.

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Wie lassen sich alte Privathaftpflichtversicherungen mit einer Drohnenhaftpflicht nachrüsten?

Wenn Sie sich eine Drohne anschaffen und Ihre Haftpflichtversicherung bereits einige Jahre läuft, sollten Sie unbedingt überprüfen, was dazu in Ihrem Vertrag steht. In älteren Versicherungsbedingungen taucht das Wort „Drohne“ meistens gar nicht auf. Stattdessen ist lediglich von „Flugmodellen ohne Motoren“ die Rede. Da Drohnen einen Motor haben, sind Sie also bei diesen Tarifen vom Wortlaut her nicht abgesichert.

Allerdings kann es sein, dass Versicherer die alten Versicherungsbedingungen fortgeschrieben haben und auch bei älteren Verträgen für Schadensfälle mit Drohnen aufkommen. Fragen Sie also am besten bei Ihrem Versicherer nach. Lassen Sie sich eine positive Auskunft dann auf jeden Fall schriftlich bestätigen.
Abhilfe schafft hierbei eine Drohnenhaftpflicht.

Bietet der alte Vertrag dagegen keinen Versicherungsschutz für Drohnen, so sollten Sie mit Ihrem Versicherer darüber sprechen, ob Sie Ihre Versicherung auf einen aktuellen Tarif mit einer Drohnenhaftpflicht umstellen können. Gerade wenn Sie schon einige Jahre bei diesem Anbieter waren, dürfte er bereit sein, den alten Vertrag abzurechnen, wenn Sie zeitgleich bei ihm eine neue Haftpflichtversicherung schließen.

Lässt sich Ihr Versicherer darauf nicht ein, müssen Sie dagegen eine separate Drohnenversicherung abschließen, mindestens so lange, wie Sie noch die alte Haftpflichtversicherung haben. Gute neue Privathaftpflichtversicherungen sind nicht so teuer, bieten aber eben Drohnenhaftpflicht Versicherungen. Im schlimmsten Fall sind Sie einige Zeit doppelt versichert. Das ist vielleicht ärgerlich, wird Ihnen aber nicht als betrügerische Doppelversicherung angerechnet.

Worauf kommt es bei einer Drohnenhaftpflicht genau an?

Neuere Privathaftpflichtversicherungen beinhalten in der Regel den Besitz von Drohnen. Wenn Sie sich ein Gerät zulegen, sollten Sie unbedingt in die Versicherungsbedingungen schauen und sich außerdem bei Ihrem Versicherer erkundigen, was der Versicherungsschutz genau beinhaltet.

Manche Versicherer schließen beispielsweise Drohnen ab einer bestimmten Gewichtsklasse aus oder schreiben vor, dass das Modellflugzeug nur auf einem Modellfluggelände geflogen wird oder der Pilot Mitglied in einem Modellflugverein ist.

Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme

Bei Unfällen – womöglich mit Verletzten – können die Schäden schnell in die Millionen gehen. Wichtig ist also eine ausreichend hohe Versicherungssumme Ihrer Drohnenhaftpflicht. 10 Millionen Euro sollten es mindestens sein. Diese Empfehlung gilt auch für ältere Policen.

Wichtig: Bei einem Familientarif sind Ihr Ehepartner und ledige Kinder bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Die eigenen Kinder dürfen die Drohne also lenken, Freunde, Bekannte oder Schulkameraden hingegen nicht. Wer seinen Quadrocopter regelmäßig verleihen will, sollte also über eine spezielle Drohnenversicherung nachdenken.

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