Skip to main content
[wwp_vc_breadcrumbs_dynamic show_home=“1″ show_parent=“1″ show_child=“1″ theme=“0″]

Riester-Rente

Die Riester-Rente kann ein sinnvoller Baustein Ihrer persönlichen Altersvorsorge werden.

Bemerode, Privatkunden, Private Rentenversicherung, Sofortrente, Rürup-Rente, Riester-Rente, Private Rentenversicherung, Versicherungsmakler, entspanntes Paar, Rente, Kochen

Riester-Rente

Die Riesterrente kann ein sinnvoller Baustein Ihrer persönlichen Altersvorsorge werden.

Ein sinnvoller Baustein
Ihrer Altersvorsorge

Bei der Riester-Rente werden Vorsorgesparer vom Staat unterstützt. 175 Euro Grundzulage jährlich in der Sparphase und für Elternteile, die das Kindergeld erhalten (abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses) 185 oder 300 Euro jährlich, solange das Kind kindergeldberechtigt ist. Die Zulagen müssen jedoch jedes Jahr vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden.

Die Beiträge können in der Anlage AV in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung. Die Riesterrente kann also ein sinnvoller Baustein Ihrer persönlichen Altersvorsorge werden.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Bemerode, Privatkunden, Rürup-Rente, Riester-Rente, Private Rentenversicherung, Versicherungsmakler, entspanntes Paar, Rente, Kochen

Riester-Rente, Versicherungsmakler, entspanntes Paar, Rente, Kochen Riester-Rente, Versicherungsmakler, entspanntes Paar, Rente, Kochen

Riester-Rente – mit diesen Tipps erhalten Sie die volle Förderung für Ihre private Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist besser als ihr Ruf. Für viele Sparer zahlt sich die Riester-Vorsorge weiterhin aus – dank der verschiedenen Modelle Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan und Wohn-Riester. Wir verraten Ihnen, welche Riester-Rente sich für Sie als private Altersvorsorge lohnt und worauf Sie bei der Riester-Vorsorge achten sollten.

RIESTER-RENTE – EINE MÖGLICH­KEIT DER PRI­VA­TEN ALTERS­VORSORGE

Die gesetzliche Rente allein reicht selten aus für ein gutes Leben im Alter. Der Grund ist allseits bekannt: Durch die ge­stie­ge­ne Lebens­er­war­tung und die Über­al­te­rung der Gesell­schaft haben immer mehr Men­schen An­spruch auf die gesetzliche Rente. Das Geld im gesetz­lichen Rententopf müssen sich folglich immer mehr Men­schen unter­ein­an­der teilen – und wird knapp.

Sie sollten deshalb zusätzlich eine private Al­ters­vorsorge ab­schlie­ßen, um im Ruhe­stand keine Geld­sorgen zu haben. Eine von vielen Optio­nen ist die Riester-Rente, die einen großen Vor­teil gegen­über an­de­ren Vorsorgemodellen hat: Die Riester-Rente wird mit staat­lichen Zu­la­gen und Steuerersparnissen gefördert.

Trotz­dem greifen verhält­nis­mäßig wenige Menschen auf die Riester-Rente zurück, ihr Ruf ist kein allzu guter: Oft heißt es, die Riester-Rente lohne sich nicht, die Gebüh­ren seien zu hoch oder sie sei schlicht und einfach zu kompli­ziert. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales existierten im Jahr 2017 in Deutschland 16,5 Millionen Riester-Verträge – eine überschaubare Zahl angesichts von über 40 Millionen Arbeit­nehmern in Deutsch­land. Dabei ist die Riester-Rente deutlich besser als ihr Ruf. Auch Stiftung Warentest urteilt in der „Finanztest“-Ausgabe 10/2017: „Mit der rich­tigen Wahl der För­de­rung bleibt Riester für viele attrak­tiv.“

Welche Vor­teile und Nach­teile hat die Riester-Rente? Für wen lohnt sich diese Zusatz-Alters­vor­sorge wirk­lich und wer sollte lieber auf andere Modelle der privaten Vorsorge, wie auf ETF-Sparpläne, zurückgreifen? Das und vieles mehr beant­wor­ten wir in diesem Ratgeber-Ar­ti­kel.
WAS IST DIE RIES­TER-RENTE?

Das Riester-Konzept soll durch staat­liche För­de­rung Anreize für eine stär­kere private Vorsorge schaffen und dadurch die niedrigen gesetz­lichen Renten aus­gleichen. Diese staatliche För­de­rung setzt sich aus einer jährlichen Grund- und Kinder­zu­lage sowie Steuer­vor­tei­len zu­sammen.

WER DARF RIESTERN?

Laut Ge­setz darf in Deutsch­land jeder Ar­beit­nehmer riestern, der verpflichtend in die gesetzliche Renten­kasse ein­zahlt. Ob er in Voll­zeit oder in Teil­zeit arbei­tet, spielt keine Rolle.

Wäh­rend also jeder, der verpflich­tend in die gesetz­liche Renten­ver­siche­rung ein­zahlt, unmittelbar im Rah­men der Riesterrente förderberechtigt ist, gibt es auch einige Son­der­fälle für bestimmte Berufs­gruppen. Neben Aus­zu­bil­den­den sind zum Beispiel auch Selbst­stän­dige förderberechtigt, sofern sie ver­pflich­tend in die gesetzliche Renten­ver­siche­rung einzahlen. Darunter fallen unter anderem Selbst­stän­dige, die künst­lerische oder pub­lizis­tische Tätig­kei­ten aus­üben und in die Künst­ler­sozial­kasse ein­zahlen. Diese über­nimmt für bestimmte Berufs­gruppen die Sozial­ver­sicherung in einem ähnlichen Mo­dell wie die gesetz­liche Ver­siche­rung.

Auch Beamte, die nicht in die gesetzliche Renten­ver­siche­rung ein­zah­len müssen, dürfen riestern, weil auch sie in Zu­kunft nied­ri­gere Pen­sionen er­halten werden. Eben­falls riesterberechtigt sind Bezieher von Arbeits­losen­geld I und II sowie 450 Euro-Jobber, die frei­willig gesetz­liche Rentenabgaben leisten. Des Wei­te­ren können zum Beispiel Haus­frauen und -männer oder Sozial­hilfe­empfänger, die nicht gesetz­lich versichert sind, über ihren Ehe­partner als mittel­bar Förderberechtigte mitriestern.

Wichtig: Voraus­setzung für die Riester-Ren­te über den Ehe­partner ist ein eigener Riester-Vertrag, in den der nicht renten­ver­sicherungs­pflich­tige Ehe­part­ner den Sockel­be­trag von min­des­tens 60 Euro jähr­lich einzahlt. Außer­dem muss der rentenversicherungspflichtige Lebens­ge­fähr­te eigen­stän­dig riestern und dabei den Min­dest­betrag von vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres­ein­kommens einzahlen. Nur dann erhalten beide Ehe­part­ner die vollen Zu­lagen.

Nicht förderberechtigt sind hin­gegen Selbst­stän­dige, die nicht in die gesetz­liche Renten­ver­siche­rung einzahlen, sowie Pflicht­ver­sicher­te und Mit­ar­bei­ter in Einrich­tungen der berufs­stän­dischen Ver­sorgung. Zu Letzt­genannten ge­hö­ren bei­spiels­wei­se Ärzte, Tier­ärz­te, Apo­theker und Archi­tek­ten.

WAS SIND DIE VORTEILE DER RIESTER-RENTE?

Die staatliche Förderung der Riester-Rente macht diese Form der privaten Altersvorsorge überhaupt erst attraktiv (von dieser staatlichen Förderung profitieren übrigens auch weitere private Vorsorgemodelle, wie die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup-Rente). Doch die Riesterrente kann weitere Pluspunkte sammeln, unter anderem ist die Konstanz der Auszahlungen im Rentenalter hervorzuheben: Sie können mit Ihrer privaten Zusatzrente bestens planen und auf dem sicheren Fundament der Riester-Rente Ihr Geld auch risikoreicher anlegen, zum Beispiel in Aktien. Was Sie beim Aktienkauf beachten sollten, erklären wir übrigens in unserem Ratgeber Aktien kaufen.

Wenn Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben und arbeitslos werden, sind die eingezahlten Beiträge trotzdem sicher. Denn die Riester-Rente wird in die Berechnung zum Arbeitslosengeld II nicht mit einbezogen. Auch wenn Ihr Eigenkapital gepfändet werden muss oder Sie eine Insolvenz anmelden, sind Ihre Riester-Einzahlungen sicher.

Wichtig: Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie als Riester-Sparer einen jährlichen Anspruch auf staatliche Zulagen hatten.

Sie wollen im Rentenalter nicht in Deutschland leben? Kein Problem, die Auszahlung der Riesterrente ist nicht an einen Wohnsitz in Deutschland geknüpft. Ihre zusätzliche Riester-Rente erhalten Sie seit 2009 auch im EU-Ausland. Wenn Sie Ihren Altersruhesitz außerhalb der EU wählen, müssen Sie jedoch Ihre erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen.

Riester-Rente, Versicherungsmakler, entspanntes Paar, Rente, Kochen Riester-Rente, Versicherungsmakler, entspanntes Paar, Rente, Kochen

Wir beraten Sie zudem gerne über…

Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Kontaktformular

© 2019 Alle Rechte vorbehalten // © web development & design by K!Wi kreativ GmbH